ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU PATENTEN IN CHINA

Informationen zu Patenten in China

WELCHE ARTEN GEWERBLICHER SCHUTZRECHTE GIBT ES IN CHINA?

In China umfasst das gewerbliche Schutzrecht folgende Schutzobjekte:Erfindungen, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster und Marken.

WIE LANGE IST DIE SCHUTZDAUER VON ERFINDUNGSPATENTEN UND GEBRAUCHSTMUSTERN?

In China beträgt die Schutzdauer bei Erfindungspatenten 20 Jahre ab Anmeldetag und bei Gebrauchsmustern 10 Jahre ab Anmeldetag.

WELCHE ERFINDUNGEN SIND IN CHINA NICHT PATENTFÄHIG?

Gemäß Artikel 5 und 25 des Patentgesetzes der Volksrepublik China werden für folgende Erfindungen keine Patentrechte bewilligt:

  • Erfindungen, die gegen staatliche Gesetze oder die gesellschaftliche Moral verstoßen oder das öffentliche Interesse verletzen
  • Erfindungen, die auf genetischen Ressourcen beruhen, deren Erwerb oder Verwendung nicht mit den gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen vereinbar ist
  • wissenschaftliche Entdeckungen
  • Regeln und Verfahren für gedankliche Aktivitäten
  • Heilverfahren
  • durch Kernumwandlung gewonnene Stoffe
  • zweidimensionale Bilder, Farben oder deren Kombinationen, die überwiegend als Indikatoren dienen

IST COMPUTERSOFTWARE IN CHINA PATENTFÄHIG?

Computerprogramme als solche können nicht patentiert werden. Sie können jedoch nach der auf der Grundlage des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) verfassten Verordnung über den Schutz von Computersoftware (ComDVO) geschützt werden. Eine Erfindung, die ein Computerprogramm beinhaltet, ist patentfähig, sofern die Kombination von Software und Hardware insgesamt zur Verbesserung des Stands der Technik beiträgt, eine technische Wirkung hat und eine vollständige technische Lösung darstellt.

INWIEFERN UNTERSCHEIDEN SICH IN CHINA DIENSTLICHE UND NICHT-DIENSTLICHE ERFINDENUNGEN?

In China ist eine dienstliche Erfindung eine Erfindung, die ein Mitarbeiter eines Unternehmens bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben macht. In solchen Fällen steht das Recht, die Patentanmeldung einzureichen, dem Unternehmen zu, das auch nach der Erteilung des Patents dessen Inhaber ist. Unter nicht-dienstlichen Erfindungen versteht man Erfindungen von Einzelerfindern.

IST CHINA MITGLIED DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PTC)?

Ja, China ist am 1. Januar 1994 dem PTC beigetreten und somit ein PTC-Vertragsstaat. Seit seinem Beitritt kann China in internationalen Patentanmeldungen, die auf dem PTC-Weg eingereicht werden, als Bestimmungsland angegeben werden.

MUSS MAN ALS AUSLÄNDISCHER ANTRAGSTELLER IN CHINA EINEN ZUGELASSENEN VERTRETER BESTIMMEN?

Ja, Antragsteller, Unternehmen oder Organisationen ohne Wohn- oder Geschäftsanschrift in China müssen einen Rechtsanwalt bestimmen, der sie in den Verfahren vor den Patentämtern und den zuständigen Gerichten vertritt.

IN WELCHER SRPACHE KANN EINE PATENTANMELDUNG IN CHINA EINGEREICHT WERDEN?

Alle Unterlagen, die nach dem Patentgesetz der Volksrepublik China und seiner Ausführungsordnung eingereicht werden müssen, müssen auf Chinesisch abgefasst sein. PCT-Anmeldungen können sowohl auf Chinesisch als auch auf Englisch eingereicht werden. Eine Übersetzung der Anmeldung auf Chinesisch muss jedoch innerhalb einer Frist von 30 Monaten ab Prioritätstag nachgereicht werden (die Frist kann gegen Zahlung einer Zuschlagsgebühr auf 32 Monate verlängert werden).

KANN FÜR EINE IN CHINA EINGEREICHTE ANMELDUNG PRIORITÄT IN ANSPRUCH GENOMMEN WERDEN?

Ja, die Prioritätsfrist beträgt 12 Monate ab dem Zeitpunkt der frühesten Beanspruchung der Priorität. Innere Prioritäten können innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach dem Tag der ersten Einreichung der Patentanmeldung in China beansprucht werden. Wird eine spätere Anmeldung über die Inanspruchnahme der inneren Priorität eingereicht, so gilt die frühere Anmeldung als zurückgezogen.

WIE KANN MAN SICH IN CHINA EIN FRÜHES EINREICHUNGSDATUM SICHER?

Es ist zur Zeit nicht möglich, eine vorläufige Anmeldung einzureichen, um sich ein frühes Einreichungsdatum zu sichern.

WERDEN IN CHINA TEILANMELDUNGEN ZUGELASSEN?

Ja, wenn mindestens 2 Erfindungen angemeldet werden sollen, kann der Antragsteller entweder aus eigener Initiative oder auf den Bescheid eines Prüfers hin eine Teilanmeldung einreichen. Teilanmeldungen müssen spätestens 2 Monate nach Erhalt des Erteilungsbescheids auf der Grundlage der Erstanmeldung eingereicht werden.

WERDEN CHINESISCHE PATENTE UND GEBRAUCHSMUSTER EINER SACHPRÜFUNG UNTERZOGEN?

Ja, Anmeldungen für Patente und Gebrauchsmuster werden auf Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit geprüft. Gebrauchsmusteranmeldungen werden ausschließlich einer Formalprüfung unterzogen. Bei Streitigkeiten über die Verletzung von Gebrauchsmustern prüft das staatliche Amt für geistiges Eigentum der Volksrepublik China auf Antrag die Regelkonformität und verfasst einen Bewertungsbericht.

WANN MUSS NACH DER EINREICHUNG DER ANMELDUNG IN CHINA DER PRÜFUNGSANTRAG GESTELLT WERDEN?

Der Prüfungsantrag muss innerhalb einer Frist von 3 Jahren ab Einreichungsdatum gestellt werden. Wird eine Priorität in Anspruch genommen, muss der Prüfungsantrag innerhalb von 3 Jahren ab Prioritätstag gestellt werden. Wird innerhalb dieser Frist kein Prüfungsantrag gestellt, so gilt die Anmeldung als zurückgezogen.

KANN BEANTRAGT WERDEN, DASS IN CHINA DIE ANMELDUNG VOR ABLAUF VON 18 MONATEN NACH EINREICHUNGSDATUM VERÖFFENTLICHT WIRD?

Ja. In diesem Fall führt das staatliche Amt für geistiges Eigentum der Volksrepublik China (SIPO) eine vorläufige Untersuchung durch und veröffentlicht die Anmeldung direkt im Anschluss (unter der Voraussetzung, dass der Anmeldung zugestimmt wird.

KANN DIE ANMELDUNG IN CHINA NOCH VOR VERÖFFENTLICHUNG ZURÜCKGEZOGEN WERDEN?

Ja, die Anmeldung kann vor der Erteilung jederzeit zurückgezogen werden. Wird der Antrag auf Zurückziehung nach Abschluss der Vorbereitungen für die Veröffentlichung gestellt, wird das Dokument wie geplant veröffentlicht und die Zurückziehung wird in der nächsten Ausgabe des Patentblatts veröffentlicht.

KÖNNEN EINWENDUNGEN DRITTER ZU EINER CHINESISCHEN PATENTANMELDUNG EINGEREICHT WERDEN?

Ja, die Regelungen in China für die Einreichung von Einwendungen Dritter sind mit denen des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) vergleichbar. Jedermann kann Einwendungen dagegen erheben, dass eine Anmeldung gegenüber dem Patentgesetz der SIPO regelwidrig ist. Solche Einwände können ab dem Tag der Veröffentlichung der Anmeldung bis zur Bekanntmachung der Entscheidung über die Erteilung der Anmeldung erhoben werden.

KANN BEIM PATENTAMT DER VOLKSREPUBLIK CHINA EIN ANTRAG AUF VERLÄNGERUNG GESTELLT WERDEN?

Ja, es kann beantragt werden, dass die von den Prüfern des Patentamts festgelegten Fristen verlängert werden, falls innerhalb der gegebenen Frist eine bestimmte Handlung nicht vorgenommen bzw. ein bestimmtes Verfahren nicht durchgeführt werden kann. In diesem Fall müssen die Gründe für die Fristverlängerung angegeben so wie eine Zusatzgebühr entrichtet werden. Es gibt jedoch bestimmte Fristen, für die kein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden kann.

INNERHALB WELCHER FRIST MUSS AUF OFFIZIELLE BESCHEID IN CHINA GEANTWORTET WERDEN?

Für das Sachprüfungsverfahren beträgt die Frist für die Beantwortung des ersten offiziellen Bescheids vier Monate. Die von den Prüfern in ihren diversen Bescheiden festgesetzte Frist beträgt in der Regel 2 Monate. Bei weniger komplizierten Bescheiden kann sich die Frist auch auf einen Zeitraum von einem Monat oder weniger belaufen. Die Frist beginnt ab dem Tag, an dem die beteiligte Partei voraussichtlich den Bescheid erhalten hat.

KÖNNEN IN CHINA EIN ERFINDUNGSPATENT UND EIN GEBRAUCHSMUSTER GLEICHZEITIG ANGEMELDET WERDEN?

Ja, eine Patentanmeldung und eine Gebrauchsmusteranmeldung können zur gleichen Zeit eingereicht werden, um frühzeitig ein gewerbliches Schutzrecht zu erwerben. Die Anmeldungen müssen vom selben Antragsteller am selben Tag eingereicht werden. Des Weiteren müssen sich beide Anmeldung auf dieselbe Erfingdng beziehen und es muss angegeben werden, dass beide Anmeldungen eingereicht wurden. Sobald das Patent erteilt wurde, muss das Gebrauchsmuster aufgegeben werden.

KÖNNEN CHINESISCHE GEBRAUCHSMUSTER IN ERFINDUNGSPATENTE UMGEWANDELT WERDEN?

Nein, in China können Gebrauchsmuster nicht in Erfindungspatente umgewandelt werden. Die Anmeldungen für Patente und Gebrauchsmuster können jedoch gleichzeitig eingereicht werden, um frühzeitig ein gewerbliches Schutzrecht zu erwerben. Sobald das Patent erteilt wurde, muss das Gebrauchsmuster aufgegeben werden.

WANN IST IN CHINA DIE JAHRESGEBÜHR ZU ZAHLEN?

Die Jahresgebühr für das Jahr, in dem das Patent erteilt wurde, wird bei Eintragung des Patents fällig. Weitere Jahresgebühren sind jährlich im Voraus zu zahlen.

GIBT ES IN CHINA EINE NACHFRIST FÜR DIE ZAHLUNG DER JAHRESGEBÜHR?

Falls die Zahlungsfrist für die Jahresgebühren nicht eingehalten werden kann, kann diese innerhalb von sechs Monaten nachgezahlt werden. Sollte die Zahlung (plus Zusatzgebühren) nicht innerhalb der Nachfrist erfolgen, erlischt das Patent.

KANN EIN ERLOSCHENES PATENT IN CHINA WIEDEREINGESETZT WERDEN?

In China kann ein Antrag auf Wiedereinsetzung eines Patentes innerhalb von zwei Monaten ab dem Tag, an dem der Bescheid über das Erlöschen des Bescheids erhalten wurde, gestellt werden. In diesem Fall muss die Wiedereinsetzung begründet sowie eine Wiedereinsetzungs- gebühr entrichtet werden. Wenn man ohne Verschulden verhindert war, die Frist gegenüber dem Patentamt einzuhalten, kann ein Antrag auf Wiedereinsetzung bis zu 2 Jahren ab Ablauf der Zahlungsfrist gestellt werden.

KANN IN CHINA EINE VERLÄNGERUNG DER PATENTDAUER BEANTRAGT WERDEN?

Nein, in China kann die Schutzdauer von 20 Jahren nicht überschritten werden. Das Patentgesetz der Volksrepublik China sieht keine Regelungen für die Verlängerung der Patentdauer oder ein ergänzendes Schutzzertifikat vor.

KANN EIN ERTEILTES PATENT IN CHINA ANGEFOCHTEN WERDEN?

In China wurde das Widerspruchssystem  2001 abgeschafft. Die einzige Möglichkeit, ein erteiltes Zertifikat anzufechten, ist das Patentnichtigkeitsverfahren. Anträge auf Nichtigkeit können jederzeit, auch noch nachdem das Patent abgelaufen ist, eingereicht werden.

WO FINDET MAN INFORMATIONEN ZU CHINESISCHEN PATENTEN AUF ENGLISCH?

Auf der englischsprachigen Webseite der SIPO wird eine Suchmaschine für Informationen zu chinesischen Patenten zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung gestellt.

WO FINDET MAN ENGLISCHSPRACHIGE ZUSAMMENFASSUNGEN CHINESISCHER PATENTE?

Englischsprachige Zusammenfassungen chinesischer Patentunterlagen (manuell übersetzt) finden sich auf der Webseite der SIPO.

Die Recherchedatenbank des Europäischen Patentamts (EPA) beinhaltet englischsprachige Zusammenfassungen chinesischer Patente und Gebrauchsmuster (die ebenfalls manuell übersetzt sind).

WO FINDET MAN MASCHINELLE ÜBERSETZUNGEN CHINESISCHER PATENT- ODER GEBRAUCHSMUSTER IN ENGLISCHER SPRACHE?

Das Patentamt der Volksrepublik China erstellte 2 Online-Tools für maschinelle Übersetzungen aus dem Chinesischen ins Englische. Das Übersetzungstool kann kostenlos über die Webseite der SIPO genutzt werden.

Das andere Übersetzungstool, welches über die vom Intellectual Property Publishing House des SIPO (IPPH, der juristische Verlag für Literatur über chinesische Patente) gehosteten Datenbank C-Pat Search zugänglich war, ist nun gebührenpflichtiger Service.

WO FINDET MAN ENGLISCHSPRACHIGE INFORMATIONEN ÜBER DEN RECHTSSTAND CHINESISCHER PATENTE?

Englischsprachige Informationen über den Rechtsstand chinesischer Patente werden in der Recherchedatenbank des Europäischen Patentamts (EPA) kostenlos zur Verfügung gestellt.

Anmerkung: Es dauert 3 Monate, bis englischsprachige Informationen über den Rechtsstand chinesischer Patente in der Recherchedatenbank der EPA zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, die Ergebnisse mit den entsprechenden Informationen in chinesischer Sprache abzugleichen. Auf unserer Webseite finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Rechtsstandrecherche in Chinesisch.

WO FINDET MAN AMTLICHE INFORMATIONEN ÜBER DIE IN CHINA ZU ENTRICHTENDEN PATENTGEBÜHREN?

Informationen über Patengebühren finden sich (zur Zeit nur in chinesischer Sprache) auf der Webseite des staatlichen Amts für geistiges Eigentum der Volksrepublik China (SIPO). Auf unserer Website wird eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Informationssuche zur Verfügung gestellt.

KÖNNEN AKTEN VON CHINESISCHEN PATENTANMELDUNGEN EINGESEHEN WERDEN?

Ja, 2012 wurde mit dem China Patent Inquiry System des SIPO die öffentliche Online-Akteneinsicht eingeführt. Das System umfasst Anmeldungen chinesischer Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster, die ab dem 10. Februar 2010 eingereicht wurden.

Es können bibliografische Daten, Anmeldeinformationen, Korrekturen, Bescheide der SIPO, Entscheidungen und andere Dokumente abgerufen werden. Informationen, die den Zeitraum nach Erteilung des Patents betreffen, sind jedoch nicht einsehbar. Die Unterlagen werden als PDF-Dateien bereitgestellt.

Das System steht ausschließlich auf Chinesisch zur Verfügung. Eine englischsprachige Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Akteneinsicht findet sich auf unserer Webseite.

WO FINDET MAN INFORMATIONEN ÜBER PATENTANWÄLTE IN CHINA?

Auf der Webseite des Verbands für chinesische Patentanwälte (All-China Patent Agents Association (ACPAA)) wird eine englischsprachige Liste mit Namen und Anschrift chinesischer Patentanwälte bereitgestellt.

Ein internationales nach Ländern sortiertes Anwaltsverzeichnis (auf Englisch) findet sich auf der Webseite der Anwaltskanzlei Pipers Patent Attorneys.

WO FINDET MAN ENGLISCHSPRACHIGE INFORMATIONEN ÜBER PATENTE IN MACAO?

(Englischsprachige) Informationen über Patente in Macao finden sich auf der Webseite des Wirtschaftsdienstes der Sonderverwaltungszone Macao der Volksrepublik China.

WO FINDET MAN ENGLISCHSPRACHIGE INFORMATIONEN ÜBER PATENTE IN HONGKONG?

(Englischsprachige)Informationen über Patente in Hongkong finden sich auf der Webseite des Amts für geistiges Eigentum der Sonderverwaltungszone Hongkong der Volksrepublik China.

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