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Übersetzungsbüro FRONT RUNNER Berlin – Englisch Übersetzer

DIE ULTIMATIVEN ÜBERSETZUNGS-FAQ's SCHNELLE ANTWORTEN AUF BRENNENDE FRAGEN

Von A bis Z – wir haben die Antworten für Ihre dringlichsten Fragen zu Übersetzungen. In unseren umfangreichen FAQ's finden Sie leicht verdauliche Antworten und wertvolle Einblicke in die Welt der professionellen Sprachdienstleistungen.

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Übersetzung mit Beglaubigungsstempel und Blumenverzierung

ÜBERSETZUNGEN ALLGEMEIN

Häufig gestellte Fragen und Antworten zu allgemeinen Aspekten unserer Sprachdienstleistungen.

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BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNGEN

Erfahren Sie alles zum Thema beglaubigte Übersetzungen in unserem speziellen FAQ-Bereich!

FAQ's – ÜBERSETZUNGEN ALLGEMEIN

Das Übersetzungsbüro Front Runner existiert seit 2005. Damals hätte niemand gedacht, dass es uns in 10 Jahren noch geben wird. Doch unsere Fähigkeit, uns an die ständigen Änderungen des Lebens anzupassen, hat es uns ermöglicht, elegant durch so manchen Wellengang zu segeln und auch nach knapp 20 Jahren breitbeinig auf einem heiß umkämpften Markt zu stehen. Wir beißen uns durch – durch das Leben genauso mutig und entschlossen wie durch seitenlange Übersetzungen mit langatmigen Sätzen und komplizierten Satzkonstruktionen. Vor dem Ziel aufgeben ist für uns keine Option – und wo es für andere zu anstrengend wird, kommen wir erst richtig in Fahrt. Und das ist gut für Sie! 

Diese Frage ist gar nicht leicht zu beantworten, weil der Preis von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängt.
 

  • Bei normalen Fließtexten rechnen wir pro Normzeile (55 Anschläge inkl. Leerzeichen) ab. Wie diese Berechnung genau funktioniert, beantworten wir direkt im Anschluss bei der nächsten Frage.
    Wenn Sie eine ungefähre Vorstellung haben möchten, dann ist der Normzeilenpreis von 1,30 Euro ein guter Richtwert für allgemeinsprachliche Übersetzungen. Fachübersetzungen in den Bereichen Jura, Technik, Wirtschaft & Finanzen oder Medizin sind etwas teurer. Wenn die Textmenge hoch ist, reduziert sich der Zeilenpreis hingegen wieder. Und natürlich hängt der Preis auch von der Eiligkeit, dem Sprachenpaar und verschiedenen anderen Parametern ab. Sie sehen also: Wenn wir wir Sie bitten, Ihre Texte für ein Angebot hochzuladen, dann nur deswegen, weil sich individuelle Übersetzungsanfragen nicht über einen starren Preis-Kamm scheren lassen. Sie wollen ja auch nicht mehr bezahlen als nötig!
  • Bei beglaubigten Übersetzungen dagegen rechnen wir einen Mindestpreis pro Seite von 50 Euro, weil eine Seite auf der nur 10 Zeilen stehen, sich für uns sonst nicht rechnen würde. Schließlich müssen wir das Ganze ausdrucken, stempeln, unterschreiben und zur Post bringen – egal wieviel Text wir übersetzen. Aber auch hier macht die Textmenge einen Unterschied. Steht nur wenig drauf, haben Sie Glück. Ist der Text voll von Kleingedrucktem, könnte es etwas kostenintensiver werden, denn bei einer beglaubigten Übersetzung dürfen wir nichts weglassen.
  • Der Preis hängt auch davon ab, welcher Kollege gerade frei ist. Da wir ein Zusammenschluss von freiberuflichen Übersetzern sind, hat auch jeder Übersetzer seine ganz eigenen Preise und je nachdem wer die Aufgabe übernehmen kann, variieren auch die Preise.
     
    Schon allein deswegen ist es schwierig, genaue Preise auf der Website anzugeben, obwohl wir das zum Zwecke der Transparenz gerne tun würden.

Wie die meisten Übersetzer in Deutschland rechnen auch wir nach Normzeilen ab. Und das funktioniert so:

Anzahl der Zeichen inklusive Leerzeichen : 55 (weil die Normzeile 55 Anschläge hat) = Anzahl der Normzeilen * Zeilenpreis = Nettopreis der Übersetzung

Diese Angabe finden Sie in Word ganz unten am Dokument in der schmalen grauen Zeile. Dort ist ein Fenster mit der Wortzahl.

 
Wenn Sie dieses anklicken, öffnet es sich und Sie können unter anderem die Anzahl der Zeichen inklusive Leerzeichen finden.

In Pages finden Sie diese Angabe, indem Sie im Menü auf Darstellung klicken und dann in der Liste auf Zeichenzahl.

 

Gelegentlich kommt es vor, dass Kunden die Abrechnung nach Normzeilen falsch interpretieren und zu dem Schluß kommen, wir würden jede Zeile als volle Zeile berechnen, auf wenn in einer Zeile nur ein Wort steht oder leere Zeilen, die einen Absatz darstellen mitberechnen. Das ist natürlich nicht so!

Wenn Sie die Anzahl der Zeichen inklusive Leerzeichen durch 55 (eine Normzeile hat 55 Anschläge), dann wird der komplette Texte so umgerechnet, als hätten Sie den gesamten Text hintereinander weggeschrieben. Der Text wird als in volle Normzeilen umgerechnet und so muss niemand Angst haben, dass ihm Luft in Rechnung gestellt wird.

Das wäre ja auch noch schöner! Stellen Sie sich vor, ein Kunde schickt eine Seite Text in Schriftgröße 8 und müsste genauso viel bezahlen wie ein Kunde, der einen Text mit Schriftgröße 14 geschrieben hat. Dann würde nicht nur wir lange Gesichter machen, weil wir für beide Texte die gleiche Bezahlung erhielten, sondern auch der zweite Kunde wäre stark im Nachteil.

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Als professionelle Übersetzer haben wir alle eine fundierte abgeschlossene Ausbildung als Übersetzer. Wir sind Diplom-Übersetzer, staatliche geprüfte Übersetzer oder geprüfte Übersetzer (IHK). Viele von uns sind beim Landgericht (meistens in Berlin) zusätzlich vereidigt und Mitglieder in Übersetzer-Verbänden wie dem BDÜ, VDÜ oder ATA. 

FAQ's – BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNGEN

Wenn es sich um einfache Dokumente wie Geburts-, Sterbe- oder Heiratsurkunden, ein Führungszeugnis oder ein Diplom handelt, ist es wahrscheinlich, dass die Bearbeitung nur einen oder zwei Tage dauert. Dann geht die Übersetzung direkt in die Post, damit Sie die beglaubigte Übersetzung im Original mit Stempel und Unterschrift dauerhaft bei sich aufbewahren können. Die Dauer für die Auslieferung der Post können wir jedoch nicht beeinflussen.

Damit Sie sich in eiligen Fällen den Postweg sparen, können wir Ihnen je nach aktueller Auslastung und Lage anbieten, die Übersetzung direkt bei einem Kollegen in Berlin abzuholen. So können Sie die Bearbeitung Ihrer beglaubigten Übersetzung beschleunigen. Alternativ schicken wir Ihnen auch einen Scan der beglaubigten Übersetzung, damit Sie diese vorab per eMail weiterleiten und das Original wenig später nachreichen können.

Nein, Sie können uns auch eine Kopie oder ein Foto schicken. Wir drucken dieses aus und vermerken auf der Übersetzung, dass wir die beglaubigte Übersetzung von dem im Anhang vorgelegten Dokument gemacht haben. Sie können das Original dann bei der jeweilen Stelle mit vorlegen, damit der Zuständige abgleichen kann, dass der Anhang und ihr Original identisch sind. Das hat den Vorteil, dass Ihr Original unbeschädigt bleibt weil wir unsere beglaubigte Übersetzung nicht direkt an das Original heften müssen.

Als vereidigte Übersetzer haften wir für die Richtigkeit unserer Übersetzungen. Leider können wir fremde Übersetzungen nicht einfach abstempeln. Das liegt schon allein daran, dass beglaubigte Übersetzungen nach ISO-Norm angefertigt werden müssen und z.B. das Layout nachempfunden werden muss. Selbst wenn Ihre Übersetzung richtig ist, müssten wir sie zumindest Korrektur lesen, in die richtige Form und zur Post bringen. Und genau hier liegt schon der meiste Aufwand.

Sowohl die Legalisation als auch die Haager Apostille bestätigen die Echtheit der Unterschrift und die Befugnis des Ausstellers der Urkunde.

Bei der Legalistation übernimmt dies der Konsularbeamte des Staates in dem die Urkunde verwendet werden soll. 

Bei der Haager Apostille hingegen wird dies von der entsprechenden Behörde des Staates vorgenommen, durch den die Urkunde ausgestellt wurde. 

Eine wechselseitige Legalisation ist häufig aufgrund völkerrechtlicher Verträge nicht mehr nötig und wird durch die Haager Apostille ersetzt.

Tiefergehende Fragen dazu beantworten wir Ihnen auf der Seite: Das Haager Apostille-Übereinkommen – Fragen und Antworten.

Beglaubigte Übersetzungen von Urkunden sind für staatliche Institutionen und Arbeitgeber deshalb so wichtig, weil sie sicher sein müssen, dass die Übersetzung der Urkunde 100% korrekt ist. Sie akzeptieren daher nur beglaubigte Übersetzungen, weil diese von einem gerichtlich vereidigten Übersetzer angefertigt wurden, der in einem besonderen Vertrauensverhältnis zum Staat steht.

Vielleicht sind Sie der Meinung, selbst in der Lage zu sein, die Übersetzung Ihres Dokumentes anfertigen zu können. Das glauben wir Ihnen sofort! Aus Sicht der Behörden besteht jedoch die Gefahr, dass Übersetzungen beschönigt übersetzt werden, um sich einen Vorteil zu verschaffen. Wesentlich für eine beglaubigte Übersetzung ist neben des Nachweises der Qualifikation auch die persönliche Eignung.

Die beglaubigte Übersetzung erhält einen Stempel, wird unterschrieben und mit einer persönlichen Erklärung zur Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung gemäß § 142 Abs. 3 ZPO durch den vereidigten Übersetzer versehen. Wesentlich für die Beglaubigung ist nicht der Stempel, sondern die Unterschrift des vereidigten Übersetzers, die beim Landgericht hinterlegt ist.

  1. Behördliche Dokumente: Übersetzungen von behördlichen Dokumenten wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurteilen, Gerichtsurteilen und polizeilichen Führungszeugnissen müssen oft beglaubigt werden, um in offiziellen Angelegenheiten anerkannt zu werden.

  2. Ausbildungsdokumente: Übersetzungen von Bildungsdokumenten wie Zeugnissen, Diplomen, akademischen Transkripten und Zulassungsbescheinigungen müssen häufig beglaubigt werden, um sie für Bildungseinrichtungen oder Arbeitgeber in anderen Ländern anerkannt zu bekommen.

  3. Rechtliche Dokumente: Übersetzungen von Verträgen, Gerichtsdokumenten oder juristischen Texten müssen in einigen Fällen beglaubigt werden, um ihre Gültigkeit in Rechtsstreitigkeiten oder anderen rechtlichen Angelegenheiten zu bestätigen.

  4. Medizinische Dokumente: In einigen Ländern müssen Übersetzungen von medizinischen Berichten, ärztlichen Attesten oder medizinischen Gutachten beglaubigt werden, um ihre Anerkennung in medizinischen Einrichtungen zu gewährleisten.

  5. Geschäftsdokumente: Für internationale Geschäftstransaktionen können Übersetzungen von Verträgen, Geschäftsdokumenten und anderen Unterlagen beglaubigt werden, um ihre rechtliche Bindungskraft zu bestätigen.

Zahlreiche behördliche Instanzen in Deutschland, wie zum Beispiel Gerichte, Ämter, Schulen, Universitäten, aber auch Anwälte und Notare benötigen beglaubigte Übersetzungen von offiziellen Dokumenten.

Wie heißt es denn nun und wen brauche ich für eine beglaubigte Übersetzung? Diese Frage wird auch unter öffentlich bestellten, allgemein ermächtigten bzw. vereidigten / beeidigten Übersetzern in öffentlichen Foren gerne diskutiert, denn auch in der Branche scheint es diesbezüglich Unklarheiten zu geben.

Tatsache ist, dass sich die Bezeichnung von Bundesland zu Bundesland unterscheidet, aber letztendlich alle das gleiche meinen. Egal ob öffentlich bestellt, allgemein ermächtigt oder gerichtlich beeidigt: Alle so bezeichneten Übersetzer sind ermächtigt, ihre Übersetzung zu beglaubigen.

Oft wird im Internet nach "amtlich beglaubigten Übersetzungen" oder nach "notariell  beglaubigten Übersetzungen" gesucht. Dabei gibt es weder amtlich noch notariell beglaubigte Übersetzungen. Warum ist das so? Ämter oder Notare dürfen nur die Urkunden beglaubigen, die sie auch selbst ausstellen. Im Normalfall ist weder ein Beamter noch ein Notar einer Fremdsprache in dem Maße mächtig, wie dies ein professionell studierter und vereidigter Übersetzer ist. Darum sind sie auch nicht in der Lage, eine Übersetzung korrekt anzufertigen und in der Folge auch nicht dazu in der Lage, die Übersetzung amtlich oder notariell zu beglaubigen, weil dies die Kenntnis der Fremdsprache voraussetzt. Darum werden vom Landgericht nur fachlich gut ausgebildete Übersetzer beeidigt bzw. ermächtigt.

Beim Thema beglaubigte Übersetzung wird darauf hingewiesen, dass es keine beglaubigten Übersetzungen gibt. Die korrekte Bezeichnung ist bescheinigte oder bestätigte Übersetzung –  die Bezeichnung variiert von Bundesland zu Bundesland. Als beeidigte Übersetzer sind wir – und alle, die im Internet mit dem Keyword beglaubigte Übersetzung werben – also gar nicht in der Lage, eine solche beglaubigte Übersetzung anzubieten – schließlich kann man nichts verkaufen, was es nicht gibt. Behördenmitarbeiter wissen dies leider oft selbst nicht und erklären den Bürgern, sie bräuchten für eine bestimmte Amtshandlung eine beglaubigte Übersetzung. In dem guten Glauben richtig informiert worden zu sein, wird im Internet entsprechend nach beglaubigten Übersetzungen gesucht.

Wenn wir auf unserer Website also den Suchbegriff "beglaubigte Übersetzungen" verwenden, dann nur, weil wir wissen, dass Sie danach suchen, den korrekten Term nicht kennen und damit Sie uns finden können.

Sie wissen nun: Was Sie brauchen, wird korrekt als bescheinigte oder bestätigte Übersetzung bezeichnet. Und auch nur das bekommen Sie bei uns.

Traducteur Français-Allemand Berlin

Unser Ziel ist es, Ihre Bedürfnisse genau verstehen, um noch besser darauf eingehen zu können. Dazu brauchen wir Ihr Feedback. Teilen Sie uns mit, welche Informationen Sie gesucht und nicht auf der Seite gefunden haben! Wir werden alles dran setzen, das sofort zu ändern.

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