STARKE NACHFRAGE NACH JURISTISCHEN ÜBERSETZUNGEN
AM BEISPIEL VON CHRISTIAN LOUBOUTIN & YVES SAINT LAURENT UND PANASONIC & SANYO
von Jessica Stahl
2011 verklagte der Schuhdesigner Christian Louboutin die Marke Yves Saint-Laurent im sogenannten Rote-Sohlen-Streit. Grund der Klage: Das Modehaus kreierte ebenfalls Schuhe mit roten Sohlen, die das Markenzeichen der Luxusschuhe von Louboutin sind. Obwohl es sich bei beiden Luxusunternehmen um französische Unternehmen handelt, wurde der Fall vor einem amerikanischen Gericht verhandelt. Dies warf einige Probleme auf.
Louboutins Anwalt Harley Lewin beschreibt vier Probleme, die sich bei internationalen Rechtsstreitigkeiten ergeben, wenn es um ´ das Recht geht, gegenseitig angeforderte Unterlagen auszuhändigen. Das erste und auch offensichtlichste Problem stellt die Sprache dar. Das zweite betrifft die Kultur: Wie offen sich Menschen in ihren E-Mails äußern, ist von Land zu Land verschieden. Das dritte Problem ist das Kommunalrecht. In Frankreich, einem Land, das nur über wenig Tradition im Bereich Discovery verfügt, gibt es strenge Datenschutzgesetze, die z. B. bewirken können, dass Namen von Mitarbeitern ohne Führungsposition nicht in den angeforderten Unterlagen erscheinen dürfen. Das vierte Problem betrifft die schiere Menge elektronischer Daten: Die elektronische Kommunikation macht Discovery zu einem gewaltigen Unterfangen. Lewin weist darauf hin, dass die meisten E-Mails lediglich Äußerungen wie Ja, Ok und Sicher, beinhalten (unabhängig von der Sprache, in der sie verfasst werden). Dennoch müssen Anwälte sich mit all diesen E-Mails befassen.
Vor amerikanischen Gerichten sind die Parteien dazu verpflichtet, der Gegenseite auf Anforderung umfangreiche Unterlagen herauszugeben. Das Discovery-Verfahren ist so zeit- und geld aufwendig, dass in der Regel hohe Kosten für die Gegenseite entstehen. Viele Anwälte nutzen dies zu ihren Gunsten aus. Sowohl die Kosten als auch die Komplexität dieses Verfahrens erhöhen sich bei internationalen Gerichtsverfahren, so zum Beispiel bei dem Patentstreit zwischen Apple und dem südkoreanischen Elektronikkonzern Samsung, der vor einem amerikanischen Gericht ausgetragen wurde.
Da die Durchführung des Verfahrens für einen Anwalt oder sogar für ein kleines Unternehmen zu aufwendig ist, werden Spezialisten damit beauftragt. So engagierte Lewin ein Unternehmen für Sprachdienstleistungen, das bei der Ausgestaltung eines Speichersystems zum Schutz bestimmter Korrespondenzen half, um so sowohl den französischen Datenschutzgesetzen als auch den Anordnungen des amerikanischen Gerichts hinsichtlich des Discovery-Verfahrens zu genügen. Das Übersetzungsbüro übersetzte auch eine Vielzahl von Dokumenten aus dem Französischen, Italienischen und Spanischen. Laut Lewin waren diese Unterlagen entscheidend für Louboutins Teilsieg über das Modehaus YSL: Die rote Schuhsole ist vom amerikanischen Patent- und Markenrecht geschützt, komplette rote Modelle dürfen jedoch auch von anderen Unternehmen vermarktet werden.
Laut dem Forschungsunternehmen Common Sense Advisory beläuft sich der Wert des Sprachdienstleisters auf 34 Mrd. USD und wächst jährlich um ca. 12 %. Kein Unternehmen ist zu groß, um zu dominieren, und bei den meisten handelt es sich um Privatunternehmen. Der größte Sprachdienstleister Mission Essential Personnel erzielte 2011 einen Umsatz von 725 Mio. USD, TransPerfect nahm 300 Mio. USD ein. Juristische Übersetzungsdienstleistungen können sehr lukrativ sein.
Im Patentstreit zwischen Apple und Samsung arbeitete TransPerfect für beide Parteien. Als 2009 der angeschlagene japanische Elektronikkonzern Panasonic den kleineren Konkurrenten Sanyo aufkaufte, forderte die amerikanische Kartellbehörde vor ihrer Zustimmung zu dieser Fusion so viele Unterlagen an, dass TransPerfect für das Übersetzen von ca. 100 Mio. Wörtern ein Honorar in Höhe von 25 Mio. USD bezog.
Spezielle E-Discovery-Software ermöglicht es den Anwälten, die Menge elektronischer Daten zu sammeln. In internationalen Transaktionen und Gerichtsverfahren darf diese Software jedoch ausschließlich von Sprachdienstleistern angewandt werden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die richtigen Suchbegriffe eingegeben und die richtigen Informationen gefunden werden. Computer fertigen auch heute noch zum Großteil qualitativ minderwertige Übersetzungen an. Dies gilt insbesondere für Texte, die sich mit schwierigen Themen mit vielen fachspezifischen Details befassen (z. B. Arzneimittelpatente).
Die vielen Jurastudenten fragen sich, ob sich die schlechten Arbeitsmarktbedienungen jemals verbessern werden. Durch die Doppelkräfte von Globalisierung und technologischem Fortschritt könnten viele mittelmäßige Anwälte ihre Anstellung verlieren. Es wird jedoch eine Nachfrage nach denjenigen bestehen, die über die erforderlichen Sprach-und Computerkenntnisse verfügen.