BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNGEN VON GEBURTSURKUNDEN

von Jessica Stahl
Eine Geburtsurkunde ist eine wichtiges Dokument, das die Geburt eines Kindes bescheinigt. Sie ist eine beglaubigte Kopie eines Eintrags im amtlichen Geburtenregister. In fast allen Ländern ist die Geburtsurkunde ein entscheidender Nachweis für die Identität einer Person, der für die Beantragung der Staatsbürgerschaft, des Führerscheins, von Sozialleistungen, eines Bankkontos etc. erforderlich ist. Aus diesem Grunde sind ausschließlich vereidigte Übersetzer dazu ermächtigt, die Übersetzung von Geburtsurkunden zu erstellen.
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Eine Geburtsurkunde enthält in der Regel den vollständigen Namen des Kindes, das Geburtsdatum des Kindes, das Geschlecht des Kindes, den Geburtsort des Kindes, den/die vollständigen Name(n) des rechtlichen Elternteils/der rechtlichen Eltern, ihre Anschrift und ihren Beruf zum Zeitpunkt der Ausstellung der Geburtsurkunde. Sonstige relevante Angaben, die eine Geburtsurkunde beinhalten kann, sind der Name des Krankenhauses, in dem das Kind geboren wurde, der Name und die Unterschrift des bei der Geburt anwesenden Arztes, der Name und die Adresse des Standesamtes, das die Geburtsurkunde ausgestellt hat. In vielen Ländern gibt es zwei Arten von Geburtsurkunden: „vollständige“ und „gekürzte“. Bei der ersteren handelt es sich um eine exakte Kopie der Original-Geburtsurkunde, wohingegen letztere weniger Angaben über die Geburt des Kindes enthält. Für die meisten gesetzlichen Zwecke ist eine „vollständige“ Geburtsurkunde erforderlich. Dennoch sollten sowohl die Übersetzungen der „gekürzten“ als auch die der „vollständigen“ Geburtsurkunde verständlich, präzise und frei von Fehlern sein.