DIE ÜBERSETZUNG GESIEGELTER URKUNDEN
Im Sachenrecht (Property Law) ist eine gesiegelte Urkunde ein Instrument zur Übertragung des Eigentums an einer Immobilie von einer Person an eine andere. Gesiegelte Urkunden sind wichtige Rechtsdokumente, die das Eigentumsverhältnis regeln. Ebenso wie bei Verträgen ist auch bei gesiegelten Urkunden eine Willensübereinstimmung zweier oder mehrerer Personen erforderlich.
Bei Eigentumsübertragungen von Immobilien wird eine gesiegelte Urkunde erst dann gültig, wenn folgende sechs Kriterien erfüllt werden:
- In der gesiegelten Urkunde müssen die Grenzen und der Gehalt des zu übertragenden Eigentums klar definiert sein. Dies geschieht normalerweise durch das Aufstellen von Vertragsklauseln und Bedingungen.
- Der Veräußerer muss die Geschäftsfähigkeit haben, dieses Eigentum zu übertragen.
- Der Erwerber muss die Geschäftsfähigkeit haben, das Eigentum übertragen zu bekommen.
- Sowohl Veräußerer als auch Erwerber müssen die gesiegelte Urkunde unterschreiben.
- Die gesiegelte Urkunde muss vom Erwerber angenommen werden.
- Es müssen zwei oder mehrere Zeugen bei der Unterzeichnung der gesiegelten Urkunde anwesend sein.
Aufgrund dieser komplexen Faktoren ist es empfehlenswert, dass ausschließlich vereidigte Übersetzer mit der Übersetzung gesiegelter Urkunden beauftragt werden. Da das Sachenrecht und bestimmte Verordnungen hinsichtlich der Eigentumsübertragung in verschiedenen Ländern unterschiedlich geregelt sind, müssen Übersetzungen gesiegelter Urkunden verständlich, präzise und fehlerfrei sein.