PFLICHTANGABEN AUF ÜBERSETZER-RECHNUNGEN DAS DARFST DU NICHT ÜBERSEHEN!

SO WERDEN DEINE ÜBERSETZER-RECHNUNGEN ZÜGIG BEZAHLT

Du hast für einen Kunden gearbeitet und willst, dass deine Rechnung zügig und pünktlich bezahlt wird? Welche Pflichtangaben auf Übersetzer-Rechungen du nicht vergessen darfst, damit deine Rechnung vom Kunden nicht wegen fehlender Pflichtangaben zurückgewiesen wird, das erfährst du hier!

In Übersetzungsbüros tauchen leider immer wieder Rechnungen auf, die so nicht bezahlt werden können, weil die erforderlichen Pflichtangaben fehlen. Das bedeutet für das Übersetzungsbüro, dass es den Übersetzer extra anschreiben muss, um ihm zu erklären, was genau fehlt. Und für den Übersetzer, dass er die Rechnung korrigieren muss. Für beide also ein eher lästiger und unnötiger Zeitaufwand, den du besser schon im eigenen Interesse vermeidest.

FEHLENDE PFLICHTANGABEN: FUTTER FÜR UNSERIÖSE KUNDEN

Wenn du Pech hast, gerätst du an einen unseriösen Kunden der dir deinen Fehler nicht kommuniziert und deine Unkenntnis für sich ausnutzt, um die Zahlung auf die lange Bank zu schieben. Es passiert dann folgendes: Du wartest ca. 4 Wochen auf die Zahlung und wenn du nachhakst, hörst du nichts mehr. Wenn du dann ein Inkasso-Büro oder einen Anwalt einschaltest oder einen Mahnbescheid bei Gericht erlässt, wird dein Kunde sagen, dass auf der Rechnung eine wesentliche Pflichtangabe fehlt. Damit ist die Rechnung nicht gültig und der Kunde nicht in Verzug, womit das Gericht für dich nicht tätig werden kann. Bis du an diesem Punkt bist, können durchaus 2-3 Monaten ins Land ziehen. Nachdem du nun wochenlang auf dein Geld gewartet hast, bleibst du dann auch noch auf den Kosten für Mahnbescheid und Anwalt sitzen. Ärgerlich oder? Und damit dir diese Anfängerfehler erspart bleiben, erfährst du jetzt, welche Pflichtangaben auf Übersetzer-Rechnungen du nicht nicht vergessen darfst.

PFLICHTANGABEN AUF ÜBERSETZER-RECHNUNGEN

Die Aufzählung der Rechnungs-Pflichtangaben findest du im § 14 des Umsatzsteuergesetzes. Damit der Fiskus ein Geschäftsdokument als Rechnung anerkennt, euer Kunde die Rechnung nicht beanstandet und du sie nicht unnötig korrigieren musst, müssen folgende Bestandteile auf einer Rechnung über 250 Euro enthalten sein:

  1. Name und Anschrift des leistenden Unternehmens
  2. Name und Anschrift des Leistungsempfängers
  3. Termin der Lieferung oder Leistung
  4. Ausstellungsdatum der Rechnung
  5. Menge und Bezeichnung der gelieferten Produkte bzw. in deinem Fall als Übersetzer: Art und Umfang der Dienstleistung,
  6. die ggf. nach Steuersätzen aufgeschlüsselten Netto-Beträge und
    die jeweils darauf entfallenden Steuer-Beträge,
  7. das Ausstellungsdatum (= Rechnungsdatum),
  8. eine einmalig vergebene, fortlaufende Rechnungsnummer sowie
  9. die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Ausstellers.

Für deinen ganz persönlichen Einzelfall haben wir dir den Link von dejure herausgesucht.

Es empfiehlt sich daher, beim Entwurf deiner Rechnungsvorlage gleich darauf zu achten, da ein Übersetzer, der eine Rechnung schickt, auf der wesentliche Angaben fehlen, schnell als Neuling im Geschäft eingestuft wird und damit als jemand mit wenig Erfahrung. Denn je mehr Aufträge du hast, desto öfter musst du Rechnungen schreiben. Und je mehr Rechnungen du schreibst, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass diese von einem größeren Kunden aufgrund fehlender Pflichtangaben beanstandet wird, denn dort werden Rechnungen in der Buchhaltung meist sehr genau geprüft.

KORREKTE MENGENANGABEN AUF ÜBERSETZER-RECHNUNGEN 

Es gibt Übersetzer, die verstehen die Angaben: "Menge" und "Bezeichnung" nicht so wie sie vom Gesetzgeber gemeint sind. Das bedeutet zum einen, dass sie bei der Menge immer 1 angeben und bei der Beschreibung "Übersetzung". Das ist selbstverständlich nicht Sinn der Sache.

Es geht hier darum, dass ihr die Mengenangaben in der Einheit, in der ihr abrechnet, machen sollt. Hierbei ist die kleinste Einheit gemeint. Wenn ihr nach Wörtern abrechnet, gebt ihr die Anzahl der Wörter an, wenn ihr nach Zeichen abrechnet, die Anzahl der Zeichen inkl. Leerzeichen, die Normzeilen und den jeweiligen Zeilenpreis.

TRANSPARENZ BEI DER BESCHREIBUNG UND ABRECHNUNG AUF ÜBERSETZER-RECHNUNGEN

Und mit Beschreibung ist selbstverständlich nicht „Übersetzung“ gemeint. Dass ein Übersetzer Übersetzungen anfertigt, ist klar. Hier sollt ihr – und das ist von Agentur zu Agentur unterschiedlich – entweder die Auftragsnummer oder den Dateien- oder Projektnamen angeben.

Das will das Finanzamt so, weil die Rechnungen und Übersetzungen eindeutig zuordenbar sein müssen. Und natürlich gilt das auch für den Kunden, denn der muss die Rechnung vor Zahlung prüfen und wenn da nur steht: 1 Übersetzung, dann beginnt zum einen das große Rätselraten und Suchen, um welches Projekt es da ging, was selten auf Freude stößt. Zum anderen ist für den Kunden nicht nachvollziehbar, welche Textmenge ihr zu welchem Preis abgerechnet habe. Das sollte auf jeden Fall transparent und schnell erfassbar sein, denn Transparenz zählt zu den vertrauensbildenden Maßnahmen.

DIE MORAL VON DER GESCHICHTE

Wenn du also sicher gehen möchtest, dass dir niemand einen bösen Streich spielt und du von deinen Kunden als professionell wahrgenommen werden möchtest, dann achte auf jeden Fall darauf, dass deine Rechnung alle nötigen Pflichtangaben des Finanzamts enthält.